Der erweiterte Unfallbegriff in der Reiterunfallversicherung

Eine Unfallversicherung leistet grundsätzlich nur, wenn ein Unfall im Sinne der Bedingungen eingetreten ist.
Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von aussen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Demnach liegt ein Unfall vor, wenn eine Schädigung der Gesundheit aufgrund eines unfreiwilligen, plötzlich auftretenden, von außen eintretendes Ereignisses, stattfindet. Wichtig bei dieser Definition sind die folgenden fünf Merkmale: unfreiwillig, Gesundheitsschädigung, von außen, Ereignis und plötzlich.
Damit fallen allerdings viele Situationen nicht unter den Unfallbegriff im versicherungstechnischen Sinn, auch wenn man es zunächst erwarten würde. Um möglichst viele Situationen in den Versicherungsschutz zu integrieren, haben wir den Unfallbegriff in unserer Reiterunfallversicherung u.a. um die folgenden Punkte stark erweitert:
Bei den Beschreibungen handelt es sich um verkürzte Darstellungen! Maßgeblich sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen!
Erläuterungen zu den wichtigsten Punkten finden Sie in unseren FAQ´s!